Allgemeine
Geschaftsbedingungen
I. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma NEMGRAPH

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma NEMGRAPH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma NEMGRAPH nicht ausdrücklich widersprochen wird.


II. Zahlungsbedingungen und Preise

1. Alle Rechnungen der Firma NEMGRAPH sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma NEMGRAPH.

2. Verzugsfalle ist die Firma NEMGRAPH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma NEMGRAPH berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

3. Alle Preise verstehen sich, ab Werk ausschließlich Fracht und Verpackung zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten nur für die vereinbarte Menge.

4. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Kaufpreisforderungen der Firma NEMGRAPH aufrechnen.

5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, stehen ihm Zurückbehaltungsrechte nicht zu, es sei denn seine Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma NEMGRAPH anerkannt.


III. Angebot und Vertragsschluß

1. Alle Angebote sind freibleibend.

2. Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang des Auftrages erst durch Auftragsbestätigung der Firma NEMGRAPH verbindlich.

3. Für Bestätigungen von Aufträgen gilt ausnahmslos der Vorbehalt, dass die Ausführung nicht durch Zwischenfälle irgendwelcher Art, insbesondere Störungen im eigenen Betriebsablauf oder bei Zulieferern, behördlichen Maßnahmen behindert wird. Treten derartige Zwischenfälle ein, so sind wir nach unserer Wahl zu einem Aufschub, zu einer Einschränkung des Auftrages oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Zukauf fremder Ware ist für diesen Fall einverständlich ausgeschlossen. Der Kunde kann unter vorgenannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor eine ausreichende Möglichkeit zur Nachlieferung gestellt hat.


IV. Lieferung und Versand

1. Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.

2. Vereinbarte Lieferfristen werden von der Firma NEMGRAPH nach Möglichkeit eingehalten. Für die Firma NEMGRAPH verbindlich sind Lieferfristen nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt oder sonst wie schriftlich vereinbart sind. Ca. Lieferfristen sind keine verbindlichen Fristvereinbarungen, sondern Angaben eines möglichen Liefertermins, um den die Firma NEMGRAPH bemüht ist.